AGB


§1 Allgemeines, Schriftform
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche zwischen der Firma Mehlau und Kollegen GmbH, Schaeferstr. 107, 44623 Herne, eingetragen im Handelsregister des AG Bochum unter HRB 11342, und deren Kunden begründeten Rechtsverhältnisse dar. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Diese sind kostenlos per fax oder email zu erhalten.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Mehlau und Kollegen GmbH nicht an, es sei denn, Mehlau und Kollegen hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Waren beinhaltet kein bindendes Angebot von Mehlau und Kollegen GmbH. Es handelt sich um eine Aufforderung des Kunden an Mehlau & Kollgen GmbH, ihm ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
(2) Jede Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über die bestellte Ware dar.
(3) Mehlau und Kollegen GmbH wird den Zugang der Bestellung des Kunden in Textform (z. B. Telefax oder Email) bestätigen.
(4) Der Kaufvertrag kommt erst zustande, indem die Firma Mehlau und Kollegen GmbH dem Kunden eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform (z. B. Telefax oder Email) übermittelt oder die bestellte Ware an den Kunden versendet.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten jeweils die im Angebot  ausgewiesenen Preise.
 (2) Alle Preise verstehen sich zzgl. Verpackungs- und Versandkosten sowie zzgl. Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten werden dem Kunden auf der Auftragsbestätigung deutlich mitgeteilt.
(3) In den Preisen sind keine Gestaltungskosten enthalten. Soweit dafür eine besondere Vergütung berechnet werden soll, müssen Vergütungen für Gestaltungsvorschläge, Entwürfe etc. vor Auftragsvergabe ausdrücklich mit der Firma Mehlau und Kollegen GmbH vereinbart sein.
(4) Der Kaufpreis ist, soweit Abs. 6 keine anderslautenden Regelungen trifft, ohne Abzug 10 Tage nach Lieferung und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung fällig.
(5) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt nach Wahl des Kunden per Überweisung oder Lastschrift.
(6) Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, stehen Mehlau und Kollegen GmbH die gesetzlichen Verzugszinsen zu. Ein darüber hinausgehender Verzugsschaden bleibt hiervon unberührt.

§4 Lieferung, Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung nach der Wahl von Mehlau und Kollegen GmbH. Eine Zurücknahme unberechneter Verpackung gegen Vergütung erfolgt nicht.
(2) Die Versandart bestimmt Mehlau und Kollegen GmbH, falls nichts anderes vereinbart worden ist.
(3) Die von Mehlau und Kollegen GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht vereinbart sind. Die Ausbedingung einer Lieferfrist oder Bestimmung der Leistungszeit durch den Kunden bedarf der Zustimmung durch Mehlau und Kollegen GmbH.
(4) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag Eigentum von Mehlau und Kollegen GmbH.
(5) Mehlau und Kollegen GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Bei Erbringung einer Teilleistung auf Veranlassung von Mehlau und Kollegen GmbH entstehen keine zusätzlichen Versandkosten. Zusätzliche Versandkosten werden nach Maßgabe des § 3 nur erhoben, wenn die Teillieferung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt.
(6) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Kunden auf diesen über. Wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart, dass die Lieferung der Ware durch ein von dem Kunden zu bestimmendes Unternehmen erfolgt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware an das mit dem Transport der Ware beauftragte Unternehmen auf den Kunden über.

§5 Zahlungsfähigkeit, Kreditwürdigkeit, Informationspflicht
(1) Bei Vertragsabschluss wird die Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit des Kunden vorausgesetzt. Treten beim Kunden Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder werden solche vor Vertragsschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, so kann Mehlau und Kollegen GmbH – unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte – entweder vom Vertrag zurücktreten oder unter Aufhebung aller etwaiger Zahlungsvereinbarungen Barvorauszahlungen bzw. Barzahlungen verlangen.
 (2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene Emailkonto ab dem Zeitpunkt der Angabe der Emailadresse erreichbar ist und nicht auf Grund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des Emailkontos ein Empfang von Emailnachrichten ausgeschlossen ist.

§6 Gewährleistung
 (1) Dem Kunden ist bekannt, dass die von Mehlau und Kollegen GmbH gelieferten Waren Produktabhängig gelagert werden können.
(2) Mehlau & Kollegen GmbH gewährleistet, dass das Produkt die vereinbarte Beschaffenheit hat und nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung beeinträchtigen. Eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit bleiben außer Betracht.
(3) Der Kunde ist im Sinne des § 377 HGB verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel spätestens nach Ablauf von zwei Wochen nach Erhalt der Ware Mehlau und Kollegen GmbH anzuzeigen. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Mehlau und Kollegen GmbH sind verpflichtet, im Rahmen einer professionellen Warenausgangskontrolle ein Qualitätsmanagement nach dem jeweiligen Stand der Technik durchzuführen.
 (4) Die Rechte des Kunden bei Mängeln auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen. Für etwaige Schadensersatzansprüche neben der Leistung und statt der Leistung gilt § 7.

§7 Haftung
(1) Eine Haftung von Mehlau und Kollegen GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, tritt nur ein, wenn der Schaden
a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
(2) Haftet Mehlau und Kollegen GmbH gemäß Abs. 1 a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
 (3) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere betreffend Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Anwendbarkeit zwingender Normen des Staates, in dem der Kunde bei Vertragsschluss seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt von dieser Rechtswahl unberührt.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien als Erfüllungsort für Zahlungen und Gerichtsstand für beide Teile Bochum.
(3) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.